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E-Petitionen beim Bundestag - Empfehlenswerte öffentliche Petitionen

Laurafisch

Well-Known Member
Registriert
20 Januar 2011
Beiträge
63
https://epetitionen.bundestag.de/

Zitiert aus den FAQs (sind noch ein paar mehr, aber das hier reicht, um zu verstehen, um was es überhaupt geht):

Was ist eine Öffentliche Petition?
Bitten oder Beschwerden, die von allgemeinem Interesse sind, können als öffentliche Petition eingereicht werden. Sie werden entsprechend der „Richtlinie öffentliche Petitionen“ nach ihrer Zulassung im Internet veröffentlicht und können dort mitgezeichnet und diskutiert werden. Auch wenn eine Petition nicht veröffentlicht wird, erfolgt eine inhaltliche Bearbeitung entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses.

Was ist eine Einzelpetition?
Mit einer Einzelpetition können Sie individuelle Bitten oder Beschwerden - aber auch solche von allgemeinem Interesse - für sich selbst oder einen anderen vortragen.

Was ist das Quorum?
Wird eine Petition innerhalb von 3 Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt, wird über sie im Regelfall im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Der Petent wird zu dieser Beratung eingeladen und erhält Rederecht.

Was ist die Mitzeichnungsfrist?
Die Mitzeichnungsfrist ist der Zeitraum, in dem eine Petition mitgezeichnet werden kann. Sie beträgt für öffentliche Petitionen im Internet einheitlich 6 Wochen.

Wie kann ich eine Petition einreichen?
Einzelpetitionen können per Brief, per Fax, per Postkarte oder elektronisch (über diese Website) eingereicht werden. Erfolgt die Übermittlung der Petition auf dem Postweg oder per Fax, ist eine handschriftliche Unterzeichnung erforderlich.
Öffentliche Petitionen können nur elektronisch über diese Website eingereicht werden.

Wann wird eine öffentliche Petition abgelehnt?
Die Hauptgründe für die Ablehnung sind bereits laufende oder abgeschlossene sachgleiche Petitionsverfahren, persönliche Bitten oder Beschwerden oder solche, die so speziell sind, dass eine fruchtbringende Diskussion nicht zu erwarten ist. Ferner können auch unsachliche oder beleidigende Formulierungen im Text der Petition einer Veröffentlichung entgegenstehen.

Kann man eine Petition per E-Mail einreichen?
Nein, eine einfache E-Mail reicht nicht aus.

Was bedeutet parlamentarische Prüfung?
Hiermit ist der Zeitraum ab dem Ende der Diskussions- und Mitzeichnungsphase bis zur Entscheidung durch den Deutschen Bundestag gemeint. In dieser Zeit werden z. B. Stellungnahmen der Bundesregierung eingeholt, um ein Petitum vernünftig bewerten zu können.
Bevor sich der Ausschuss als Ganzes mit einer Petition befasst, muss eine begründete Beschlussempfehlung erarbeitet werden, die von mindestens 2 Abgeordneten – den sogenannten Berichterstattern – „vorgeprüft“ wird.
Den Abschluss der parlamentarischen Prüfung bildet die Beschlussfassung im Plenum des Deutschen Bundestages.

Wann ist meine öffentliche Petition sichtbar?
Nach Einreichen der öffentlichen Petition wird diese geprüft. Dieses Verfahren dauert i. d. R. 3 Wochen. Nach positiver Prüfung wird Ihre Petition dann automatisch in der Rubrik "Petitionen in der Mitzeichnung" veröffentlicht.

--> Ich habe mir eben gedacht, dass man hier ein Sammelthema für öffentliche Petitionen einrichten könnte, die uns sinnvoll erscheinen, insbesondere forumsgemäß solche, die die Umwelt oder Soziales betreffen. Heißt aber natürlich nicht, dass man sich die hier nicht aufgeführten Petitionen nicht ebenfalls ansehen sollte. Oder man allem zustimmen muss und nicht darüber diskutieren darf.
 
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