Leitungswasser gilt in Deutschland als eines der reinsten Lebensmittel. Die Wahrscheinlichkeit einer Verunreinigung ist gering. Das gilt auch im Hinblick auf Legionellen. In den vergangenen zwei Jahren gab es bundesweit vier nachgewiesene Legionellen-Erkrankungen. Doch die Europäische Union will Trinkwasser europaweit besser schützen - was sich ab dem heutigen 1. November auch auf die hiesige Trinkwasserverordnung auswirkt. Die neuen Paragrafen verpflichten Vermieter, einmal jährlich das Trinkwasser auf Legionellenbefall untersuchen zu lassen. Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Eigentümergemeinschaften, Bau- und Wohnungsgenossenschaften sowie Verwalter von Wohnanlagen müssen künftig sogenannte Anlagen zur zentralen Trinkwassererwärmung mit mindestens 400 Litern oder Warmwasserleitungen mit mindestens drei Litern Inhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle überprüfen.
Kosten können auf Mieter umgelegt werden