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Kampagne für Saubere Kleidung

Pollywauz

Lutz Wolfram
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2 Januar 2011
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754
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Harth-Pöllnitz
Über die Initiative:
Die Kampagne im Überblick
Die Kampagne für ‚Saubere’ Kleidung (Clean Clothes Campaign = CCC), die 1990 in den Niederlanden gegründet wurde, existiert heute in 12 europäischen Ländern. Die unabhängigen nationalen Plattformen der Kampagne koordinieren sich über das internationale Sekretariat in Amsterdam.
Die CCC ist ein Netzwerk, in dem über 300 Gewerkschaften und NRO, Verbraucherorganisationen, kirchliche Gruppen, Eine-Welt-Läden, Recherche-Institutionen und Frauenrechtsorganisationen zusammenarbeiten. Es existiert eine enge Kooperation mit Partnerorganisationen in Entwicklungsländern und Ländern im Umbruch.
Das Ziel der CCC ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der weltweiten Bekleidungs- und Sportartikelindustrie. Hierzu werden Endverbraucher informiert, wird mit Unternehmen verhandelt, werden Organisationen der ArbeiterInnen unterstützt und öffentliche Kampagnen durchgeführt.

Kampagne für saubere Kleidung
c/o Vereinte Evangelische Mission VEM
Rudolfstr. 135
42285 Wuppertal
Fon: +49 (0)202-89004-316
Fax: +49 (0)202-89004-79
E-Mail: ccc-d@vemission.org
 

Pollywauz

Lutz Wolfram
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Ride for a change - Für faire Produktion von Boarderwear!

Extrem lange Arbeitszeiten und Löhne, die nicht zum Überleben reichen, gehören zum Alltag der NäherInnen in den Produktionsländern für Snow-, Skate- und Surfbekleidung, wie z.B. China, Vietnam und Indien. Unregelmäßigkeiten bei Lohnauszahlungen verschärfen die schlechte Einkommenssituation der ArbeiterInnen zusätzlich. Treten die Menschen für ihre Rechte ein, riskieren sie ihren Arbeitsplatz. Gewerkschaftliche Organisation wird vielfach im Keim erstickt.
Mangelnde Transparenz
Snow-, Skate- und Surf-Unternehmen haben bisher nur wenig unternommen, um Missständen in ihren Zulieferbetrieben vorzubeugen. Eine Befragung der Clean Clothes Kampagne von 10 Markenfirmen hat klar gezeigt, dass es an wirkungsvollen Maßnahmen und Transparenz mangelt, um faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten:
  • 10 von 10 befragten Unternehmen haben der CCK keine Auskunft darüber gegeben, ob und welche Maßnahmen sie gegen Verletzungen von Arbeits- und Menschenrechten treffen.
  • 6 von 10 befragten Unternehmen verfügen über keinen Verhaltenskodex.
  • 10 von 10 befragten Unternehmen legen ihre Produktionsstandorte nicht offen.
Fordern auch Sie von Billabong, Burton, Carhartt, DC, Etnies, Nikita, Nitro, O’Neill, Quiksilver und Ripcurl, dass sie Maßnahmen zur Vorbeugung von Missständen in ihren Zulieferbetrieben treffen und die Ergebnisse transparent machen!
  • Die CCK-Studie, inklusive Firmenprofilen der 10 Unternehmen gibt es hier zum Download.
  • Die Firmenprofile der Unternehmen können Sie im Firmen Check nachlesen.
  • Versuchen Sie sich auch im Ride for a Change Facebook-Spiel und machen Sie Ihr Statement für faire Arbeitsbedingungen!
Diese E-Mail-Petition richtet sich an folgende Unternehmen:
Billabong, Burton, Carhartt, DC, Etnies, Nikita, Nitro, O’Neill, Quiksilver, Ripcurl
Zur Aktion.
 

Pollywauz

Lutz Wolfram
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Protestmail an ALDI und die Arbeitsministerin Frau von der Leyen

Offenlegungspflichten für Unternehmen
Deutsche Unternehmensverbände und die Bundesregierung versuchen derzeit
zu verhindern, dass die EU-Kommission eine Transparenz-Richtlinie
verabschiedet, wonach Unternehmen zukünftig verpflichtet werden sollen,
regelmäßig über die Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Umwelt und Menschen
in der gesamten Lieferkette zu berichten. Durch ihre Blockadehaltung
deckt die Bundesregierung die Zahlung von Hungerlöhnen, Ausbeutung und
Misshandlung am Arbeitsplatz, Unterdrückung von Gewerkschaften von
Zulieferbetrieben deutscher Unternehmen.
Protestmail an Aldi
Protestmail an Ministerin von der Leyen
 

Pollywauz

Lutz Wolfram
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Antwortmail vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Habe heute diese Mail als Antwort auf die Protestmail erhalten:
Sehr geehrter Herr XXX,


vielen Dank für Ihre Mail vom 27.05.2012 an Frau Ministerin
von der Leyen, die mich gebeten hat, Ihnen zu antworten.


Ihr Anliegen, faire Arbeitsbedingungen und Bezahlung für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Drittländern sowie die Wahrung von
Gewerkschaftsrechten zu unterstützen und die Zerstörung der Umwelt zu
verhindern, wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vollständig
geteilt. Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen zur Bekämpfung von
Kinderarbeit und Ausbeutung in zahlreichen Initiativen des Bundesministeriums
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und fördert dazu vielfältige
Hilfsprojekte in unterschiedlichen Teilen der Welt.


In diesem Kontext hat die Bundesregierung auch die aktuelle
Initiative der Europäischen Kommission für ein neue europäische CSR-Strategie
begrüßt. Damit hat die Kommission ein klares Signal dafür gesetzt, durch CSR
einen Beitrag zur Bewältigung der zentralen Herausforderungen in einer
globalisierten Welt zu leisten.


Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme vom 18.
November 2011 gegenüber der EU-Kommission klar zum Ausdruck gebracht, dass sie
die von der EU angekündigte Verbreitung internationaler Standards und
Informationen zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen nachdrücklich
unterstützt. Daher begrüßt die Bundesregierung die Aussage der EU-Kommission,
die europäische CSR-Strategie in Einklang mit dem durch die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen, den „Global Compact“ der Vereinten Nationen, die
ISO-Norm 26000 zur gesellschaftlichen Verantwortung, die Dreigliedrige
Grundsatzerklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über
multinationale Unternehmen und Sozialpolitik und die Leitprinzipien der
Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (United Nations Guiding
Principles on Business and Human Rights) gesteckten internationalen Rahmen zu
bringen. Ausdrücklich hat die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme den Bezug
der CSR-Strategie der europäischen Union zur sozialen und ökologischen
Verantwortung innerhalb der gesamten Lieferkette begrüßt.


In einem Punkt allerdings besteht eine unterschiedliche
Sichtweise: die Einführung einer gesetzlichen Berichterstattungspflicht ist aus
Sicht der Bundesregierung nicht der richtige Weg. Die Bundesregierung setzt
demgegenüber auf den Grundsatz der Freiwilligkeit von CSR-Aktivitäten, d. h. von
sozialem und ökologischem Engagement der Unternehmen, welches über die geltenden
gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Mit dem im Oktober 2011 verabschiedeten
Aktionsplan CSR der Bundesregierung sind eine Reihe von Maßnahmen verbunden, die
das freiwillige Engagement der Unternehmen unterstützen sollen. Vor diesem
Hintergrund spricht sich die Bundesregierung gegen neue gesetzliche
Berichtspflichten im Rahmen von CSR aus. Solche gesetzlichen Berichtspflichten
würden eine Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit bedeuten und wären mit
erheblichem Bürokratieaufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
in Deutschland, aber auch für alle Unternehmensgruppen verbunden.


Die von der Europäischen Kommission angekündigte Initiative
für eine bindende Berichterstattung über soziale und ökologische Aktivitäten von
Unternehmen ist im übrigen von der Europäischen Kommission bisher nicht näher
konkretisiert worden, so dass eine abschließende Bewertung zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht erfolgen kann.


Deshalb führt auch das BMAS Gespräche mit der Europäischen
Kommission über die Umsetzung der CSR-Strategie und Fragen der
Nachhaltigkeitsberichterstattung. Stand dieser Gespräche ist, dass zunächst von
Seiten der Europäischen Kommission eine Konkretisierung der Pläne erfolgen soll
und dabei die Belange der Unternehmen zu berücksichtigen sind.


Es würde uns freuen, wenn wir mit diesem Schreiben und den
zusätzlichen Informationen einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes und
der Haltung der Bundesregierung in diesen Fragen leisten konnten.


Mit freundlichen Grüßen

i.A.


XXX
 

Adaneth

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Registriert
7 Januar 2011
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1.097
Den Standart-Brief hab ich auch bekommen und zurück geschrieben, dass diese Mail und ihr Inhalt mich nicht zufrieden stellt
 
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