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Deutsches Jagdrecht

Pollywauz

Lutz Wolfram
Registriert
2 Januar 2011
Beiträge
754
Ort
Harth-Pöllnitz
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stärkt
Eigentümerrechte von Grundbesitzern – Jagd auf eigenem Grundstück muss
nicht geduldet werden

Das Urteil:
Aktuelles Gerichtsurteil des EGMR
In seinem Urteil vom 26. Juni 2012 hat der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
entschieden, dass die Pflichtmitgliedschaft in
einer Jagdgenossenschaft die Europäische
Menschenrechtskonvention verletzt.
Geklagt hatte eine Privatperson, die auf Grund
von Wald- und Wieseneigentum von weniger als
75 Hektar automatisch Mitglied in einer
Jagdgenossenschaft war und somit die Jagd auf
den eigenen Grundstücken dulden musste. Aus
ethischen und tierschutzbezogenen Gründen
wollte der Beschwerdeführer die Jagd auf seinem
Grundstück nicht hinnehmen.
Das Gericht hat in einem endgültigen Urteil
entschieden, dass die deutschen
Jagdrechtsbestimmungen bezüglich der
Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften
den in der Europäischen Menschenrechtskonvention
verankerten Schutz des Eigentums
verletzen.

Hier noch einige Links zu Berichten der Presse:
http://www.focus.de/politik/deutsch...aenkt-deutsches-jagdrecht-ein_aid_773239.html

http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/gerichtshof-schraenkt-deutsches-jagdrecht-ein-1.2886761

http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1340687631068
http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2012/06/europaischer-gerichtshofs-fur.html
http://www.wildtierschutz-deutschland.de/2012/06/europaischer-gerichtshofs-fur.html
 
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